Rechtsgebiete

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Der Schwerpunkt der betreuten Sachverhalte liegt im Bereich wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen. Das umfasst die rechtliche Betreuung kleiner und mittelständischer Unternehmen, aber auch all jene Privatpersonen, welche mit diesen Problemkreisen konfrontiert sind. Selbstverständlich erfolgt eine rechtliche Beratung auch darüber hinaus umfassend in erster Linie auf dem Gebiet des Zivilrechts und verwandten Nebengebieten, wofür zusätzlich in enger Zusammenarbeit verschiedene Kooperationspartner zur Verfügung stehen.

Ob bewusst oder unbewusst, arbeitsrechtliche Problematiken beschäftigen Unternehmer als Arbeitgeber ebenso wie jeden Arbeitnehmer. Einzuhaltende Vorgaben und Regeln können schnell existenzielle Fragen offenbaren, sodass eine umfassende rechtliche Beratung unverzichtbar im täglichen Geschäftsbetrieb für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. 

Durch die Beratungspraxis sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer sind beide Sichtweisen in der täglichen Kanzleiarbeit relevant, sodass sinnvolle Strategien und Lösungen für Ihr konkretes arbeitsrechtliches Problem erstellt werden können. Das trifft nicht zuletzt auch für Thematiken der dritten Kraft im Arbeitsrecht zu, den Betriebs- und Personalräten.

Das Leistungsspektrum umfasst dabei u.a.

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigung und Kündigungsschutz, einschließlich gerichtliche Durchsetzung
  • Anspruchsprüfung und Durchsetzung bezüglich Lohnzahlungen, einschl. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung
  • Abmahnungen, Arbeitszeugnisse etc.
  • Beratung und Vertretung des Betriebsrats

Ein besonderer Schwerpunkte liegt im gewerblichen Rechtsschutz. Das umfasst mit Blick auf das geistige Eigentum insbesondere das Marken- und Designrecht sowie daneben allgemein das Wettbewerbsrecht als solches. 

Der gewerbliche Rechtsschutz ist im Grunde täglich Brot eines jeden Unternehmers, egal ob Solo-Selbständiger im Wohnzimmerbüro oder aber Mittelstand und Großunternehmen. Die Fragen dahin, wie trete ich rechtssicher am Markt auf, wie optimiere ich meine Außendarstellung rechtssicher, wie verbessere ich meine Wertigkeit durch die Nutzung von Marken, wie gehe ich zielsicher gegen Verletzungen meiner Rechte vor und, und, und, dürften allesamt, wenn auch oft unbewusst, zentrale Punkte im täglichen Geschäftsablauf sein. Das Problem ist, dass die Relevanz all dieser Punkte oftmals erst dann erkennbar wird, wenn eine Rüge eines anderen Marktteilnehmers vorliegt oder eine gewählte Marktstrategie an ihre Grenzen stößt. Scheuen Sie sich daher nicht, rechtzeitig für Rechtsklarheit mit anwaltlicher Hilfe zu sorgen.

Das Leistungsspektrum umfasst dabei u.a.

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen und Forderungen
  • Prüfung und Umsetzung von Schutzrechtsanmeldungen
  • Vertragsgestaltung für die Nutzung von Rechten an Marken, Designs etc.
  • Prüfung von Werbemaßnahmen, einschließlich gewerblicher Internetauftritte oder sonstiger Auftritte am jeweiligen Markt
  • Kartellrechtliche Fragestellungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Urheber- und Medienrecht, wobei dieses weit über den „klassischen Fall des filesharings“ hinausgeht. Vielmehr umfasst gerade das Urheberrecht sämtlichen Kreativbereich, sei es über Foto, Film, Musik bis hin zu Sprachwerken wie Texte, Bücher oder Vergleichbares. Gerade durch die Verbreitung urheberrechtlicher Werke über das Internet ist ein weit größeres Spektrum erfasst, als nur das allseits bekannte Problem des filesharings. Aber auch in klassischer Verbreitungsform über Printmedien oder sonstige Presseerzeugnisse finden sich regelmäßig urheberrechtliche Streitpunkte, welche zu Unklarheiten oder aber Streitigkeiten führen können.

Einhergehend dazu steht das Medienrecht, welches mit der immer stärkeren Nutzung des Internet mehr und mehr Beachtung findet. Schnell sind unbedarfte Äußerungen getätigt, Persönlichkeitsrechte verletzt oder sonstige Falschdarstellungen im Umlauf, welche schnell bis hin zum Rufmord führen oder gar existenzbedrohend gerade auch für Unternehmer werden können.

Das Leistungsspektrum umfasst dabei u.a.
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen
  • Vertragsgestaltung für die Nutzung oder Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke
  • Betreuung bei der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, einschließlich der Abwehr und Durchsetzung hieraus resultierender Ansprüche
Die genannten Kerngebiete der täglichen Kanzleiarbeit bedingen natürlich auch ein Befassen mit allgemeinen Fragen des Zivilrechts. Die Probleme aus einer Vielzahl von Verträgen und Vertragstypen sind klassischerweise im Bereich des allgemeinen Zivilrechts zu finden. Das beginnt beispielsweise bei Kaufverträgen rund um den online-Handel, über Prüfung und Erstellung von AGB im Rahmen eines online-Auftritts bis hin zum Forderungsmanagement offener Zahlungsforderungen.  Natürlich gehören dazu auch Fragen rund um Ansprüche aus ganz klassischen Kauf- und/ oder Werkverträgen, wie etwa Gewährleistung, Lieferung und Leistung oder aber schlicht Ansprüche auf Zahlung.

Folglich ist die Bandbreite der in Betracht kommenden Varianten hoch. Gern stehe ich Ihnen auch bei diesen Fragestellungen zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen für Ihren Fall eine optimale Lösung zu erzielen.
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